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Keine Beschwer bei Nullbescheid
Die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid, der auf 0 € lautet (Nullbescheid), ist mangels Beschwer auch dann unzulässig, wenn die vom Finanzamt geschätzten Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen in einer eidesstattlichen Versicherung abweichen.