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Kein Gestaltungsmissbrauch bei Realisierung eines Verlusts i.S. von § 17 EStG
Der zu einem Verlust nach § 17 EStG führende, rechtswirksam erfolgte und einem Fremdvergleich Stand haltende Verkauf von Aktien durch das Gründungsmitglied einer AG an seine Ehefrau ist auch dann nicht gestaltungsmissbräuchlich i. S. von § 42 AO, wenn u.a. die Aktien fast vollständig ihren Wert verloren haben, die Eheleute wegen des einen Monat nach dem Verkauf erfolgten Wegzugs nach Frankreich den Verlust ansonsten später nicht mehr in Deutschland hätten geltend machen können und die Kläger den als Nachweis für die Wertlosigkeit der Aktien angeführten Vertrag über die Weiterveräußerung der Aktien durch die Ehefrau an einen anderen Aktionär zu einem symbolischen Preis von 1 € dem Gericht nicht vorgelegt haben. Der Aspekt, ob es noch andere als steuerliche Gründe für die gewählte Gest...