BFH Beschluss v. - IX S 15/08

Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 116 Abs. 4

Instanzenzug:

Gründe

Die Kläger und Antragsteller (Antragsteller) begehren die Aussetzung der Vollziehung der die Vermietungs-Einkünfte aus dem Grundstück in X betreffenden einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheide für die Jahre 1999 bis 2003. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Schriftsatz vom und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat keinen Erfolg.

Nachdem der erkennende Senat die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom heutigen Tage (IX B 27/08) als unbegründet zurückgewiesen hat, ist das Urteil des Sächsischen rechtskräftig geworden (§ 116 Abs. 5 Satz 3 der FinanzgerichtsordnungFGO—). Zugleich sind die Feststellungsbescheide für 1999 bis 2003 damit unanfechtbar. Infolgedessen kommt eine Aussetzung der Vollziehung nicht mehr in Betracht (vgl. , BFH/NV 1999, 345).

Fundstelle(n):
DAAAC-86785