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NWB Nr. 33 vom Seite 3117 Fach 19 Seite 3939

Grundzüge der Gläubigerautonomie im Insolvenzverfahren

Aktive und zweckgerichtete Wahrnehmung eigener Rechte

Dr. Gerhard Pape

Während im Verfahren der Einzelzwangsvollstreckung die Durchsetzung der im Erkenntnisverfahren erstrittenen Titel den staatlichen Vollstreckungsorganen, die auf Antrag der Gläubiger handeln, obliegt, gibt es im Insolvenzverfahren umfassende Beteiligungsrechte der Gläubiger. Auch wenn die Verfahrensabwicklung durch den Insolvenzverwalter unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts steht, kommen die wirtschaftlichen Vorgaben für das Verfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers von den Insolvenzgläubigern. Dies setzt allerdings voraus, dass diese ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren tatsächlich kennen und wahrnehmen. Gläubigerversammlungen haben schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung häufig unter der fehlenden Gläubigerbeteiligung gelitten. Trotz dieser Abstinenz der Gläubiger hat der Gesetzgeber die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren weiter gestärkt und die erweiterte Gestaltung des Verfahrens durch eigenverantwortliche Entscheidungen der Gläubiger zu einem der Hauptziele der Insolvenzordnung gemacht. Sowohl die Entscheidung über eine Betriebsfortführung oder -stilllegung als auch die Frage der Durchführung eines Insolvenzplanverf...

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