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LG Magdeburg 08.07.2008 1 S 70/08, NWB 33/2008 S. 264

Straßenverkehrsrecht | Abschleppen nach Verstoß gegen Parkregeln

Besitzer von Kundenparkplätzen sind berechtigt, das Einhalten der Hinweise „Kundenparkplatz! Max. Parkzeit 90 Minuten! Parkscheibe benutzen! Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!” für die Benutzung ihrer kostenlosen Parkplätze von Mitarbeitern eines Abschleppunternehmens überwachen zu lassen. Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug auf einem solchen eindeutig gekennzeichneten Parkplatz abstellt und erst nach vier Stunden vom Besuch einer nahegelegenen Veranstaltung zurückkommt, muss die Kosten für das zwischenzeitlich erfolgte Abschleppen seines Pkw bezahlen (LG Magdeburg, Urteil v. - 1 S 70/08).

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