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BFH 25.07.2001 VI R 77/00

Lohnsteuer; | beim Kindergeld als besondere Ausbildungskosten abziehbare Fahrtaufwendungen (§ 32 Abs. 4 Satz 3 EStG)

Wohnt ein in den Haushalt des Kindergeldberechtigten aufgenommenes Kind am auswärtigen Ausbildungsort, können regelmäßig Aufwendungen sowohl für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle als auch für Fahrten von und zum Haushalt des Kindergeldberechtigten als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden ().

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