Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen Bescheid, der Gegenstand eines Einspruchsverfahrens geworden ist
Unbegründetheit der Klage gegen die Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs
Leitsatz
1. Der Einspruch gegen einen Bescheid, der nach § 365 Abs. 3 Satz 1 AO zum Gegenstand eines bereits zuvor angestrengten Einspruchsverfahrens
aufgrund zulässigen ursprünglichen Einspruchs geworden ist, ist unzulässig.
2. Hat das Finanzamt die Unzulässigkeit des Einspruchs verkannt und diesen als unbegründet zurückgewiesen, so ist die dagegen
gerichtete Klage als unbegründet abzuweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAC-86557
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.05.2008 - 3 K 1111/06
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