Wirksamkeit der Auszahlung einer Einkommensteuererstattung für beide Ehegatten, wenn auf einem im Namen beider Ehegatten verfassten,
aber nur von einem Ehegatten unterzeichneten Schreiben ein Konto dieses Ehegatten bei einer anderen Bank als geänderte Bankverbindung
mitgeteilt worden ist
Leitsatz
1. Haben die Ehegatten zwar in der Einkommensteuererklärung gemeinsam ein Konto für eine Steuererstattung benannt, ging aber
später beim Finanzamt eine im Namen der Eheleute formulierte, aber nur vom Ehemann unterschriebene Mitteilung über die Änderung
der Bankverbindung ein und war darin das private Konto des Ehemannes bei einer anderen Bank angegeben, so wirkt die anschließend
vom Finanzamt auf dieses private Konto des Ehemanns durchgeführte Einkommensteuererstattung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG auch
dann auch gegen die Ehefrau, wenn dem Finanzamt später bekannt wird, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben.
2. Die Regelung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG ist gerade nicht auf die Fälle beschränkt, in denen sich die Eheleute durch ihre
beiderseitigen Unterschriften auf der Steuererklärung gegenseitig bevollmächtigt haben, den Erstattungsbetrag in Empfang zu
nehmen, denn bei beiderseitigen Unterschriften auf der Einkommensteuererklärung oder auch sonst beiderseitigen Willenserklärungen
zur angegebenen Kontenverbindung bedarf es einer solchen, von der Formulierung her sogar unwiderleglichen Vermutung gar nicht.
Vielmehr wird diese Vermutung überhaupt erst relevant bzw. ergibt sich für die Vorschrift überhaupt erst ein sinnvoller Anwendungsbereich,
wenn eine der beiden Unterschriften zur Bankverbindung fehlt.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1554 Nr. 19 SAAAC-86553
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.04.2008 - 1 K 1970/04
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.