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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1292/04

Gesetze: UStG 1999 § 2 Abs. 1, UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 13 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 80

Unternehmereigenschaft des Gemeinschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Freigabe einzelner Gegenstände durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz

Gibt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzelne Gegenstände aus der Insolvenzmasse uneingeschränkt frei und überlässt sie dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung, so bleibt der Gemeinschuldner insoweit Unternehmer und schuldet die durch die unternehmerische Nutzung dieser Gegenstände – im Streitfall ihre Veräußerung – ausgelöste Umsatzsteuer.

Fundstelle(n):
IAAAC-86552

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