Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei nur geringfügiger Überschreitung der Streubreite angemessener Zinssätze
Leitsatz
1. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Verzinsung eines an eine GmbH ausgereichten Gesellschafterdarlehens kann angesichts
der neueren BFH-Rechtsprechung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich im Zweifel Darlehensnehmer und Darlehensgeber
die Spanne zwischen banküblichen Sollzinsen und Habenzinsen hälftig teilen.
2. Die Verzinsung ist nicht bereits dann als unangemessen anzusehen, wenn sie die von der Bundesbank im Internet für vergleichbare
Kredite im maßgeblichen Zeitraum veröffentlichten Jahresdurchschnittswerte überschreitet. Auch eine geringfügige Überschreitung
der Obergrenze der Streubreite ist noch hinzunehmen, ohne dass dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.
Fundstelle(n): DAAAC-86545
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 21.02.2008 - 3 K 307/01
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