Keine Investitionszulage für Umbau leerstehender Verkaufs- und Lagerräume zu einer Wohnung
Ausschluss einer Investitionszulagenförderung bei der Herstellung eines anderen Wirtschaftsguts im ertragsteuerlichen Sinn
Leitsatz
Werden die im Erdgeschoss eines ansonsten Wohnzwecken dienenden Gebäudes belegenen Räume zunächst als Schule und später zum
Verkauf und als Lager genutzt, ist der nach Leerstand erfolgte Umbau in eine Wohnung nicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999
begünstigt. Bauarbeiten, die zur Entstehung einer von der bisherigen Verwendung abweichenden Nutzung und Funktion und damit
eines neuen Wirtschaftsguts im ertragsteuerlichen Sinn führen, sind nicht als begünstigte nachträgliche Herstellungskosten
i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 anzusehen. Maßgeblich ist die Nutzung der Räumlichkeiten vor dem Umbau und vor den
Leerstandszeiten.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1063 Nr. 13 TAAAC-86544
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