Anwendung des ermäßigten Steuersatzes anstelle der sogenannten Fünftelregelung aus Vertrauensschutzgründen - Mustereinspruch
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Wenn im Jahr 1998 eine erst im Folgejahr auszuzahlende Entlassungsentschädigung vereinbart wird - kann diese dann ausnahmsweise aus Gründen des Vertrauensschutzes dem ab dem Jahr 1999 nicht mehr gültigen ermäßigten Steuersatz (Änderung des § 34 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002) unterworfen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
TAAAC-86505