Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Verlustrücktrags bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung - Mustereinspruch
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Kann ein Antrag, vom Verlustrücktrag ganz abzusehen ( § 10d Abs. 1 Satz 7 EStG), nur bis zur Bestandskraft des den verbleibenden Verlustvortrag feststellenden Bescheides widerrufen werden ( R 115 Abs. 5 Satz 2 EStR) oder darf dieses Wahlrecht jederzeit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist des Verlustentstehungsjahres entsprechend § 10d Abs. 1 Sätze 5 und 6 EStG ungeachtet der Unanfechtbarkeit berichtigt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAC-86500