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Minderung von Anschaffungskosten
Bei der Feststellung der steuerlichen Anschaffungskosten sind gem. NWB KAAAC-80773 (BFH/NV 2008 S. 1155) Anschaffungspreisminderungen nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB abzusetzen. Diese Vorschrift gilt nicht nur für Kaufpreisnachlässe, sondern auch dann, wenn Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftguts von Dritten erstattet oder vergütet werden, sofern nicht in dieser Erstattung/Vergütung ein Entgelt für eine über den Anschaffungsvorgang hinausgehende Leistung des Empfängers zu sehen ist (Bezug: § 6 Abs. 1 HGB, § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB).