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Bundeskabinett verabschiedet Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Das Bundeskabinett hat am zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen Bürokratie weiter abgebaut werden soll. Zum einen ist dies der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens, das Steuerbürokratieabbaugesetz. Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfes ist der Abbau bürokratischer Lasten bei der Steuererhebung sowie die Umsetzung von Verfahrenserleichterungen. Hierzu sollen u. a. bisher papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische ersetzt bzw. vertieft werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung und Entbürokratisierung des Besteuerungsverfahrens. Mit dem zweiten Gesetzentwurf, dem Dritten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, sollen insbesondere mittelständische Unternehmen spürbar von überflüssigen bürokratischen Vorgaben entlastet werden. Hierzu sind auch drei Änderungen im steuerlichen Bereich vorgesehen. Der Beitrag stellt die geplanten Änderungen aus steuerlicher Sicht vor.
Nach dem Gesetzentwurf soll gem. § 5b EStG-E in den Fällen, in denen der Gewinn nach ...