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Gesetzentwürfe zum Bürokratieabbau
1. Bürokratieabbaugesetz
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen: Bei Privatpersonen besteht mit dem ELSTER-Verfahren bereits heute die Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung. Dieses Verfahren wird nun weiterentwickelt. Zukünftig sollen bestimmte begleitende Belege (Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen für Vermögenswirksame Leistungen und Bescheinigungen für Riesterverträge) ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Eine Erweiterung auf andere Belege ist beabsichtigt. Im Fall von offenen BFH-Verfahren zu einfach-gesetzlichen Rechtsfragen legen Stpfl. häufig vorsorgliche Einsprüche gegen den eigenen Steuerbescheid ein. Der dadurch entstehende Aufwand soll reduziert werden. Zukünftig wird es der Verwaltung möglich sein, in solchen Fällen die Steuer vorläufig festzusetzen. Dies macht „rechtswahrende” Einsprüche überflüssig. Die Schwellenwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen werden angehoben. Dies...