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Steuerfreiheit nach § 3b EStG und Dokumentationspflichten
Das FG Münster hat sich mit (EFG 2008 S. 1012, Rev. eingelegt, BFH-Az.: VI R 16/08) zur Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen und insbesondere zu den Anforderungen an die Dokumentationspflichten des Arbeitgebers geäußert.
Im Urteilsfall betrieb die Klägerin eine Bäckerei. Im produzierenden Bereich waren ausschließlich der Gesellschafter-Geschäftsführer sowie zwei angestellte Gesellen tätig. Geba- S. 674cken wurde ausschließlich in den Nachtstunden. Die Klägerin unterlag in den Streitjahren 2002 bis 2004 keiner Tarifbindung. Die beiden angestellten Gesellen waren bereits Lehrlinge im Betrieb der Klägerin und wurden nach Abschluss der Lehre aufgrund mündlich geschlossener Arbeitsverträge als Gesellen weiter beschäftigt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betrug in den Streitjahren 38,5 Stunden, wobei dienstags bis donnerstags täglich von nachts halb eins bis morgens um halb neun zu arbeiten war, freitags morgens bis halb sieben und in der Nacht von Freitag auf Samstag von 22 Uhr bis 6.30 Uhr. Sonntag und Montag waren arbeitsfrei. Der Jahresurlaub betrug fünf Wochen.
Die Gesellen bezogen neben ihrem Bruttoarbeitslohn für...