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Jahressteuergesetz 2009: Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Fahrzeugen geplant
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 verabschiedet (vgl. Merker, StuB 2008 S. 513; ders., StuB 2008 S. 555). Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist zum Ende des Jahres 2008 zu rechnen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf enthält auch eine neue Regelung in § 15 Abs. 1b UStG, die den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und dem Betreiben von Fahrzeugen erheblich einschränkt. Danach ist die Vorsteuer, die auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete und das Leasing eines auch für den privaten Bedarf des Unternehmers genutzten Fahrzeugs nur noch zu 50 % abziehbar. Entsprechendes gilt auch für die im Zusammenhang mit einem solchen Fahrzeug entstehenden Betriebskosten.
Diese Vorsteuerabzugseinschränkung zielt auf die private Nutzung von Geschäftswagen eines Einzelunternehmers oder eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft ab.
Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden, sind von der beabsichtigten Neuregelung nicht betroffen. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Ar...