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Zinsanspruch der GmbH bei existenzvernichtendem Eingriff
Werden der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs Geldbeträge entzogen, hat der rechtswidrig handelnde Gesellschafter Verzugszinsen ab deren Entziehung aus dem Gesellschaftsvermögen zu entrichten ( NWB QAAAC-72016). Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter einer GmbH hatte sich in den drei Wochen vor deren Eigeninsolvenzantrag in vier Teilbeträgen 70.000 ? auf sein Bankkonto überwiesen. Der Insolvenzverwalter forderte diese Summe unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung (§ 826 BGB) zurück. Die Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinsatz sind in diesen Fällen nicht erst vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berechnen, obwohl der Rückgewähranspruch erst zu diesem Zeitpunkt fällig wird. Prozesszins...