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KSR Nr. 8 vom Seite 2

Einbringen von Grundstücken in eine Vermietungs-GbR

BFH nimmt kein voll entgeltliches Geschäft und insoweit keine Anschaffungskosten an

Bernhard Paus

Bringt ein Steuerpflichtiger ein Grundstück in eine Personengesellschaft ein, die Vermietungseinkünfte erzielt, ist kein entgeltlicher Erwerb anzunehmen, soweit das Grundstück dem Einbringenden weiterhin zuzurechnen ist. Bringen Miteigentümer mehrere Grundstücke in die Gesellschaft ein und bemessen sie ihre Gesellschaftsanteile in der Weise, dass sie an den Grundstücken in demselben Umfang beteiligt sind wie vor der Einbringung, ist insgesamt kein Anschaffungsvorgang anzunehmen. Die Einbringung führt dann nicht zu einer Erhöhung der laufenden Abschreibungen.

Versuch, höhere Abschreibungen zu gewinnen

Eine Gruppe von insgesamt zehn Steuerpflichtigen, möglicherweise im Wesentlichen eine frühere Erbengemeinschaft, war an drei Wohn- und Geschäftsgrundstücken beteiligt. Diese Grundstücke veräußerten sie zu einem – offenbar angemessenen – Preis von rd. 44 Mio. DM an eine GbR, die sie zuvor gegründet und mit dem nötigen Kapital ausgestattet hatten. Die Anteile an der GbR waren so bemessen worden, dass sie im Rahmen des Möglichen der bisherigen Beteiligung an den Grundstücken entsprachen. Geringfügige Verschiebungen der Eigentumsverhältnisse ergaben sich allerdings deshalb, weil zwei der Ges...

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