Maßgeblichkeit des Zustelldatums anstatt des Bescheiddatums: Wirksamkeit, Rechtsbehelfsfrist, Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum - Mustereinspruch
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Erfolgt die Zustellung eines Schätzungsbescheids eine Woche vor dem im Bescheid angegebenen Datum, kommt es für die Wirksamkeit des Bescheids und für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist zwar auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids an. Errechnet ein rechtskundiger Bevollmächtigte die Rechtsbehelfsfrist, die er bis zum Ende ausnutzt, in dem er für deren Beginn das Bescheiddatum anstatt des Datums der zuvor erfolgten Zustellung zu Grunde legt, so dass der Einspruch verspätet eingeht, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, weil die Fristversäumnis unabhängig davon, ob der Bevollmächtigte die für eine ordnungsgemäße Fristenberechnung erforderliche Ermittlung der Art und des Zeitpunkts der Bekanntgabe unterlassen hat oder ein Fehler bei der Berechnung der Rechtsbehelfsfrist unterlaufen ist, nicht verschuldet ist.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen diesen Rechtsfragen anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAC-86325