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Abgrenzung einer Erstinvestition von einer anderen Investition
Unter der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte i. S. von § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 ist eine räumliche oder sächliche Ausweitung der eingerichteten und ausgeübten Betriebsstätte zu verstehen, die zu einer wesentlichen quantitativen oder qualitativen Erhöhung ihrer Produktionskapazität führt. Die Erweiterung einer Betriebsstätte setzt eine Vergrößerung/Ausweitung der Produktionskapazitäten oder der unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit durch weitere Produktionsprozesse/-linien zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit zusätzlich angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern voraus. Zudem erfordert die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte i. S. dieser Vorschrift, dass zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der wesentlichen Stei...