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Erhebliche Belastung für Wertpapieremittenten durch Veröffentlichungspflichten
Die Pflicht, Informationen wie die Einberufung von Haupt- oder Gläubigerversammlungen nicht nur im elektronischen Bundesanzeiger, sondern auch in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen, belastet besonders kleine oder mittlere börsennotierte Unternehmen mit erheblichen Kosten. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die praktischen Erfahrungen mit Veröffentlichungen von Emittenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und Hinweisbekanntmachungen in Zeitungen nach dem Wertpapierprospektgesetz hervor. Diese Informationen müssen übergangsweise noch bis Ende 2008 auch in einer von einer Börse benannten Tageszeitung (Börsenpflichtblatt) veröffentlicht werden. Die Übergangsfrist soll Nachteile für den Anlegerschutz durch den Übergang auf ein elektronisches Medium ausschließen.
Bei längeren Tagesordnungen der Hauptversammlungen können die Kosten dafür mehr als 10 000 € betragen. Viele Marktteilnehmer haben außerdem die mit so genannten Hinweisbekanntmachungen verbundenen Kosten bemängelt. Nach dem Wertpapierprospektgesetz muss in Zeitungen eine Mitteilung veröffentlicht werden, aus der hervorgeht, wie ein Prospekt veröffentlicht worden ist und wo er erhältlich ist. Die BaFin verlangt diese Bekanntmachungen für Basisprospekte, Nachträge zu Prospekt...