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Arbeitsrecht | Schutz vor Diskriminierung bei Behinderung von Familienangehörigen
Der Diskriminierungsschutz der Richtlinie 2000/78/EG steht nicht nur der Person zu, die selbst behindert ist. Ein Arbeitgeber verstößt deswegen gegen das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung auch dann, wenn er einen Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation weniger günstig behandelt als einen anderen Arbeitnehmer und nachweisbar ist, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund der Behinderung seines Kindes erfolgt, für das er die erforderliche Pflegeleistung erbringt. Gleiches gilt für das Verbot der Belästigung (). Geklagt hatte eine britische Anwaltssekretärin, die angab, von ihrem Arbeitgeber durch diskriminierende Behandlung zur „freiwilligen Aufgabe” des Arbeitsverhältnisses gezwungen worden zu sein. Im Gegensatz zu ihren K...