Verwaltungsgericht Freiburg Urteil v. - 3 K 1719/07
Auf die im wesentlichen inhaltsgleichen Anträge des Klägers zu 2 und des Klägers zu 1 vom 31. 5. 2007 bzw. vom 20. 7. 2007 bestätigte ihnen das Regierungspräsidium Freiburg mit separaten, aber inhaltsgleichen Bescheinigungen vom 26. 7. 2007 nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG, dass die ab 1. 1. 2002 (Kläger zu 1) bzw. ab 01. 01. 2004 (Kläger zu 2) durchgeführten bzw. geplanten beruflichen Bildungsmaßnahmen – NLP-Ausbildungen nach den Richtlinien der DVNLP – nach Dauer, Gestaltung der Lehrgänge, Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrgangsleiter eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer bestehen.
Fundstelle(n): VAAAC-86069
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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 08.07.2008 - 3 K 1719/07
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