Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung von
Grundstücken im Rahmen einer Ausgliederung
Keine
verfassungswidrige Schlechterstellung übertragender Umwandlungen
gegenüber bloßem Formwechsel oder gegenüber
Übertragungsvorgängen zwischen Personengesellschaften
Leitsatz
1. Die Ausgliederung gemäß
§ 123 Abs. 3 Nr. 1
UmwG ist eine Form der übertragenden Umwandlung, bei
der hinsichtlich der Gesellschaftsgrundstücke ein Rechträgerwechsel
stattfindet. Sie ist deshalb ein nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 3
GrEStG grunderwerbsteuerbarer und -pflichtiger Vorgang.
2. Die unterschiedliche
grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen, die zu
einem Rechtsträgerwechsel führen, einerseits und des bloßen
Formwechsels andererseits ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar.
3. Im Hinblick auf die
Steuervergünstigungen der §§
5,
6 GrEStG für
Übertragungsvorgänge zwischen Personengesellschaften liegt keine
verfassungswidrige Schlechterstellung übertragender Umwandlungen vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1480 Nr. 18 PAAAC-85812
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