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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 147/07 EFG 2008 S. 1485 Nr. 18

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35

Keine Masseverbindlichkeiten i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch Freigabe des Geschäftsbetriebes

Leitsatz

  1. Wird durch eine Freigabeerklärung dem Gemeinschuldner kein Vermögen, das nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehört, zur Verfügung gestellt, so kann die Freigabe des Geschäftsbetriebes nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO führen.

  2. Das bloße Nutzen des Inventars oder der Geschäftsausstattung durch den Gemeinschuldner für seinen Geschäftsbetrieb löst noch keine Masseverbindlichkeiten aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 2455 Nr. 45
EFG 2008 S. 1485 Nr. 18
KAAAC-85805

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.12.2007 - 16 K 147/07

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