BrMV § 4
§ 4 Bundesmonopolverwaltung
Die Bundesmonopolverwaltung ist befugt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Verwaltungsvorschriften zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes zu erlassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAC-85659
Die Bundesmonopolverwaltung ist befugt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Verwaltungsvorschriften zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes zu erlassen.
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