BrMV § 1
§ 1 Betriebsjahr
1Das Betriebsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. 2Das Gleiche gilt für das Geschäftsjahr der Bundesmonopolverwaltung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAC-85659
1Das Betriebsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. 2Das Gleiche gilt für das Geschäftsjahr der Bundesmonopolverwaltung.
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