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BFH 23.01.2008 I R 40/07, BBK 15/2008 S. 4799

Bilanzberichtigung setzt subjektive Fehlerhaftigkeit voraus – keine Bilanzänderung bei außerbilanzieller Bilanzerhöhung

Mit Urteil vom hat sich der BFH zu den Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG sowie einer Bilanzänderung gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG wie folgt geäußert:

  • Eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ist nur zulässig, wenn die Bilanz objektiv und subjektiv fehlerhaft war. An der subjektiven Fehlerhaftigkeit fehlt es, wenn die Bilanz im Zeitpunkt ihrer Aufstellung dem Kenntnisstand eines ordentlichen Kaufmanns bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung entspricht. Damit kann eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten nicht mehr im Wege der Bilanzberichtigung nachgeholt werden, wenn die Bilanz vor der Veröffentlichung des , NWB EAAAA-89429, aufgestellt worden war, in dem die Zulässigkeit der Rückstellungsbildung erstmalig bejaht worden ist. ...

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