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BFH 16.04.2008 XI R 56/06, BBK 15/2008 S. 4799

Umsatzsteuer bei Sponsoring

In der kostenlosen dauerhaften Überlassung eines mit Werbeaufdrucken beschrifteten Pkw durch eine Werbeagentur an eine Gemeinde liegt ein tauschähnlicher Umsatz, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, den Pkw im öffentlichen Straßenverkehr werbewirksam einzusetzen.

Die Leistung der Werbeagentur besteht dabei in der Lieferung des Pkw. Lieferzeitpunkt ist die Übergabe des Pkw an die Gemeinde, wenn diese den Pkw für fünf Jahre nutzen und anschließend unentgeltlich erwerben darf; denn dann steht von vornherein fest, dass die Gemeinde den Pkw dauerhaft wie ein Eigentümer nutzen kann. Die Gegenleistung der Gemeinde liegt in dem werbewirksamen Einsatz des Pkw im Straßenverkehr.

Das Entgelt für die Lieferung des Pkw durch die Werbeagentur bemisst sich gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG nach dem Wert der We...

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