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Kein Korrekturposten mehr beim Verlustausgleich des Kommanditisten
Geplante Änderung des § 15a EStG durch das JStG 2009
Der BFH – und ihm folgend das BMF – hatte über die Bildung eines Korrekturpostens im Wege einer „teleologischen Erweiterung” des § 15a EStG ein zusätzlich ausgleichfähiges Verlustpotential in Folgejahren geschaffen. Nach dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 ist geplant, diese Möglichkeit des Verlustausgleichs zu beseitigen. Sollte es zu dieser Änderung des § 15a EStG kommen, besteht ggf. noch in diesem Jahr Handlungsbedarf. Im Übrigen bleibt zu prüfen, ob die geplante Neuregelung nicht verfassungswidrig ist.
Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens durch Einlagen
Der BFH hatte in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2007 entschieden, dass bei Einlagen, die nicht im Einlagejahr in vollem Umfang zu einem ausgleichsfähigen Verlust führen, ein Korrekturposten zu bilden ist. Dieser Korrekturposten kann in den Folgejahren für den Ausgleich von Verlusten genutzt werden. Der insoweit in beiden Entscheidungen identische Leitsatz bringt diese über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Aussage zum Ausdruck: „Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichs- S. 2fähige Verluste verbraucht werden, führen regelmäßig zum Ansatz ein...