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Zulässigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber
Hat die für Lohnbuchhaltung zuständige (ehemalige) Personalleiterin einer GmbH durch Manipulationen im Bereich des Lohnsteuerabzugsverfahrens zu ihren eigenen Gunsten ihre eigene Lohnsteuer teilweise hinterzogen und wird dieser Sachverhalt dem Finanzamt erst nach Abschluss einer Lohnsteueraußenprüfung im Rahmen der nächsten Lohnsteueraußenprüfung bekannt, steht die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO dem Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen die GmbH als Arbeitgeberin nicht entgegen. Soweit auch im Rahmen des § 173 Abs. 2 AO eine Exkulpationsmöglichkeit nach dem Vorbild des § 169 Abs. 2 Satz 3 AO bestehen sollte, kann sich die GmbH jedenfalls darauf nicht berufen, wenn sie die Personalleiterin mit der Erfüllung der lohnsteuerlichen Aufgaben beauftragt hatte und die Personalleiterin damit als „Erfüllungsge...