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Von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahmen
Zu den unter § 4 Nr. 21 UStG fallenden Bildungsmaßnahmen gehören auch die von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen i. S. der §§ 49, 85 und 97 SGB III. Die Zulassung eines Trägers zur beruflichen Weiterbildung durch fachkundige Stellen nach § 85 SGB III ist als Bescheinigung i. S. des § 4 Nr. 21 UStG anzuerkennen, wenn aus der Zulassung ersichtlich ist, dass die fachkundige Stelle von der Bundesagentur als Zertifizierungsstelle anerkannt wurde und sich auch die zuständige Landesbehörde generell oder im Einzelfall mit der Zulassung durch die fachkundige Stelle einverstanden erklärt hat.