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Vermögensverlagerungen zwischen Schwestergesellschaften
§ 1 Abs. 1 AStG ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche Merkmale des gesetzlichen Tatbestands gleichzeitig und unmittelbar bei dem Steuerpflichtigen vorliegen müssen. § 1 Abs. 1 AStG verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52, 58 EGV. Art. 6 Abs. 1 DBA NL 1959/1991 vermag den Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht zu rechtfertigen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch dann als Schachteldividende i. S. des Art. 13 Abs. 4 DBA-NL 1959/1991 anzusehen, wenn sie in den Niederlanden keine Steuerfolgen auslöst. In Fallgestaltungen, die unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit fallen, verstoßen auch die Abzugsverbote nach § 3c EStG 1990 und § 26 Abs. 8 KStG 1991 gegen die Niederlassungsfreiheit.