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FG Thüringen 05.09.2007 III 610/06, NWB direkt 31/2008 S. 5
Fortbildung zum Handelsfachwirt als Berufsausbildung
Die berufsbegleitende Fortbildung zum Handelsfachwirt ist als Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und nicht als Arbeitsverhältnis (Abgrenzung zum Trainee-Programm) anzusehen.