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Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze verfassungskonform
Bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge führt eine Vermittlungsprovision, die das volljährige Kind als Versicherungsnehmer nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Zusammenhang mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung zusätzlich zu den Gesamtversicherungsbeiträgen an den Vermittler gezahlt hat (sog. Nettopolice), nicht zu sofort im Zeitpunkt der Zahlung abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu Anschaffungs(neben)kosten der Kapitalanlage; durch die mit dem Alterseinkünftegesetz einhergehende Neufassung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG wurde keine veränderte Abgrenzung zwischen Anschaffungs(neben)kosten und Werbungskosten bewirkt. Die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Freigrenze ist verfassungsrechtlich ni...