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Geminderter Kindergeldanspruch durch niederländischen Unterhaltszuschuss
Der niederländische Unterhaltszuschuss nach der „REGELING TEGEMOETKOMING ONDERHOUTSKOSTEN THUISWONENDE GEHANDICAPTE KINDEREN” v. (TOG 2000) ist eine Familieleistung i. S. des Art. 1 Buchst. u, i i. V. mit Art. 4 Abs. 1 Buchst. h VO Nr. 1408/71. Er mindert nach der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsregel des Art. 10 Abs. 1 Buchst. b, i VO Nr. 574/72 den Anspruch auf das deutsche Kindergeld nach § 62 EStG.