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BFH  - V R 17/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 18 Abs 9 S 5, UStG 1999 § 18 Abs 9 S 3, AO § 150 Abs 3 S 1, AO § 110, EWGRL 1072/79 Art 6, EWGRL 1072/79 Art 3 Buchst c, UStG 1999 § 18 Abs 3 S 3

Rechtsfrage

1. Muss ein ordnungsgemäßer, innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 gestellter Vorsteuervergütungsantrag auch eine eigenhändige Unterschrift des antragstellenden Unternehmers aufweisen? - Reicht die Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten aus?

2. Verstößt das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des vergütungsberechtigten Unternehmers auf dem Vorsteuervergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Gleichwertigkeit, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit?

3. Scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG aus, wenn kein ordnungsgemäß unterschriebener Vorsteuervergütungsantrag eingereicht wird und die versäumte Handlung nicht innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 3 AO nachgeholt wird?

Gemeinschaftsrecht; Unterschrift; Vorsteuervergütung; Wiedereinsetzung

Fundstelle(n):
JAAAC-85571

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