BFH - V R 17/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 1999 § 18 Abs 9
S 5,
UStG 1999 §
18 Abs 9 S 3,
AO § 150 Abs 3
S 1,
AO § 110, EWGRL
1072/79 Art 6, EWGRL 1072/79 Art 3 Buchst c,
UStG 1999 §
18 Abs 3 S 3
Rechtsfrage
1. Muss ein ordnungsgemäßer, innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 gestellter Vorsteuervergütungsantrag auch eine eigenhändige Unterschrift des antragstellenden Unternehmers aufweisen? - Reicht die Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten aus?
2. Verstößt das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des vergütungsberechtigten Unternehmers auf dem Vorsteuervergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Gleichwertigkeit, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit?
3. Scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG aus, wenn kein ordnungsgemäß unterschriebener Vorsteuervergütungsantrag eingereicht wird und die versäumte Handlung nicht innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 3 AO nachgeholt wird?
Gemeinschaftsrecht; Unterschrift; Vorsteuervergütung; Wiedereinsetzung
Fundstelle(n):
JAAAC-85571