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NWB Nr. 31 vom Seite 2875

EU: Ermäßigte Steuersätze bei Dienstleistungen

Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG vorgelegt, um den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Auf die meisten Dienstleistungen kann bereits jetzt ein ermäßigter Satz angewandt werden, allerdings nur in einer Reihe von Mitgliedstaaten und nur bis 2010.

Im Wohnungswesen soll die Beschränkung auf Wohnungen „im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus” wegfallen, so dass auf die Lieferung und den Bau aller Wohnungen sowie auf alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen (einschließlich Renovierung, Instandsetzung, Reinigung usw.) ermäßigte Sätze angewandt werden können.

Dienstleistungen des Gaststättengewerbes und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme alkoholischer Getränke, sollen ebenfalls eingeschlossen werden.

Arbeitsintensive Dienstleistungen sollen auf Dauer in das Verzeichnis der Dienstleistungen aufgenommen werden, für die ermäßigte Steuersätze gelten können. Zudem wird diese Kategorie um weitere lokale Dienstleistungen, die ähnlicher Art sind, erweitert. Z. B.:

  • Kleinere Reparaturdienstleistungen an beweglichen Gegenständen (z. B. Schuhen, Kleidung, C...

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