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Umsatzsteuer | Voraussetzungen einer „unentgeltlichen Zuwendung”
Das NWB UAAAC-85323 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Begriff „unentgeltliche Zuwendung” i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 setzt nicht lediglich die Unentgeltlichkeit einer Lieferung voraus, sondern verlangt darüber hinaus, dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft. (2) Einen solchen Vermögensvorteil verschafft ein Unternehmer der Bundesrepublik Deutschland, wenn er auf eigene Kosten auf deren Grundbesitz einen Kreisverkehr errichtet. – Anmerkung: Im Streitfall hat der Vermieter einer Tankstelle den Kreisverkehr auf seine Kosten errichtet, weil die Baugenehmigung für die (umsatzsteuerpflichtig vermietete) Tankstelle nebst Restaurant nahe einer Autobahnanschlussstelle davon abhängig gemacht worden ist. Ungeachtet dieser zweifellos ausschli...