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Einkommensteuer | Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen Ausweispapieren
Ausländer, die vergeblich die Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit begehren, haben nach dem NWB EAAAC-85324 auch für solche Zeiten keinen Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 EStG, in denen sie zu Unrecht im Besitz deutscher Ausweispapiere sind. – Anmerkung: Die Klägerin musste zwar mehr als 20 000 DM Kindergeld zurückzahlen. Sie hatte aber für den Zeitraum der Gewährung des Kindergelds Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen und könnte so bei ausreichendem Einkommen immerhin Kinderfreibeträge geltend machen.