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Einkommensteuer | Finanzierungskosten für pflichtwidrig entnommene durchlaufende Posten sind keine Betriebsausgaben
Werden die von einem Versicherungsmakler für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Versicherungsbeiträge (durchlaufende Posten) abredewidrig für private Zwecke verwendet und die Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen umgeschuldet, sind die hierfür entrichteten Zinsen sowie die angefallenen Finanzierungsnebenkosten nach dem NWB YAAAC-85326 keine Betriebsausgaben. – Anmerkung: Bemerkenswert ist, dass das Gericht die zur Einnahmenüberschussrechnung ergangene Sonderregelung über die durchlaufenden Posten im Streitfall auf die grundlegende Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich überträgt. Solche durchlaufenden Posten gibt es auch in anderen vielfältigen Konstellationen, wie den Kaufpreisen, die auf die Anderkonten der Notare fließen. Auc...