Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Rheinland 22.07.2008 Kurzinfo Verfahrensrecht Nr. 20/2008, NWB 31/2008 S. 241

Finanzgerichtsordnung | Neuregelung des § 62 FGO durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Konnte sich ein Beteiligter bisher im finanzgerichtlichen Verfahren durch jede rechtsfähige (auch juristische) Person als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 62 FGO a. F.), ist mit Wirkung v. der zur Prozessvertretung berechtigte Personenkreis im Gesetz abschließend geregelt. Zu diesem Personenkreis gehören gem. § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen i. S. von § 3 Nr. 1 StBerG, also Steuerberater, Rechtsanwälte, etc., sowie die Partnerschafts- und Steuerberatungsgesellschaften i. S. von § 3 Nr. 2 und 3 StBerG, die durch Steuerberater, Rechtsanwälte etc. handeln. Daneben sind nur die in § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO n. F. genannten Personengruppen vertretungsbefugt, z. B. Beschäftigte eines Beteiligten (Nr. 1), volljährige Familienangehörige i. S. von § 15 AO (Nr. 2) oder Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 4 Nr. 11 StBerG (Nr. 5). ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen