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StBMag Nr. 8 vom Seite 22

Drei auf einen Streich

Mehrfachqualifikationen sind gern gesehen, sowohl bei Mandanten wie bei Kollegen. Doch wirken sich die zusätzlichen Titel auch auf den Arbeitsalltag und die Honorare aus?

Olaf Schlippe

Mandanten gehen mit ihrer Steuererklärung, der Finanzbuchhaltung und dem Jahresabschluss nicht zu einem Anwalt, obwohl ein solcher sie in allen steuerrechtlichen Fragen beraten darf. Der Titel eines Steuerberaters garantiert offensichtlich eine Qualität, über die ein reiner Anwalt so nicht verfügt. Ein Rechtsanwalt und Steuerberater dokumentiert mit dem Titel des Steuerberaters seine Kompetenz im steuerlichen Bereich, die er sich bis zum und durch das Steuerberaterexamen aufgebaut hat, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Falk von Craushaar. „Dadurch erhält er überdies Zugang zu den Institutionen der Steuerberater, um auch hier vernetzt zu sein.„

Ein Rechtsanwalt, der sich dem Steuerberaterexamen stellt, punktet besonders in der Außenwirkung und das gleich doppelt. „Einerseits stärken die zusätzlichen Qualifikationen das Standing bei den Mandanten, anderseits aber auch gegenüber Kollegen„, ist der Mannheimer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ralph Maier überzeugt.

Für den Duisburger Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Klaus Voßmeyer gibt es keine bessere Kombination...