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AfA-Tabelle Nr. 68 - Süßwarenindustrie
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Bei der Ermittlung der unter Tz. 4 genannten Nutzungsdauern sind die branchenüblichen Einflüsse von Fetten, Säuren und Laugen sowie Kälteeinwirkungen berücksicht. Für die mit *) gekennzeichneten Anlagegüter sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1993 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Herst. v. Kakao- und Schokoladenerzeugnissen Herst. v. Zuckerwaren Herst. v. sonst. Süßwaren Herst. v. Dauerbackwaren
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Kakao- und Schokoladenindustrie | ||
1.1 | Abpudermaschinen | 5 | 20 |
1.2 | Conchen | 10 | 10 |
1.3 |
Eintafelanlagen | 10 | 10 |
1.4 | Eintafelmaschinen | 10 | 10 |
1.5 | Einwickelmaschinen | 5 | 20 |
1.6 | Hohlkörper-Formmaschinen | 8 | 12 |
1.7 | Kakaobohnen-Brech-, Reinigungs-, Sortier- und
Auslesemasch... |