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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 31 - Zahntechniker

a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt. Für die mit *) gekennzeichneten Wirtschaftsgüter sind wegen der schicht­unabhängigen Nutzung keine Schichtzuschläge mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Sie gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herstellung von Porzellan Herstellung von Kunststoffwaren Herstellung von medizin- und orthopädiemechanischen Erzeugnissen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Abwiegegeräte (automatisch)
5
2
Abzugsanlagen
2.1
zentral
7
2.2
Einzelplatz-
5
3
Abzugshauben
10
4
Artikulatoren
3
5
Ausbettgeräte für Gussmuffel
5
6
Ausbettpressen für Kunststofftechnik
5
7
Ausblockgeräte
5
8
Ausbrühgeräte
6
9
Dampf-Entwachser
6
10
Drucktöpfe
5
11
Dubliergeräte
6
12
Einbett- und Mischmaschinen
8
13
Flüssigkeitsmengen-Automaten
5
14
Folienziehgeräte
10
15
Fräsmaschinen
8
16
Galvanische Geräte (Beizgeräte, Galvanis...

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