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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 21 - Kalk-, Gips- und Kreideindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Die baulichen Anlagen der Kalkindustrie unterliegen einer besonders starken Beanspruchung. Durch die Eigenart des Produktionsablaufs werden diese Anlagen zwangsläufig ständig starken Erschütterungen ausgesetzt, z. B. im Steinbruchbereich durch das Sprengen des anstehenden Rohgesteins, in der Aufbereitung durch die Brech-, Sieb- und Waschaggregate und schließlich bei der Veredelung durch die verschiedensten Mahlanlagen und Sichter.

  2. Bei der Bemessung der unter den Pos. 1, 2 und 5 genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1982 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Gewinnung von Kalkstein Gewinnung von Gips und Kreide Gewinnung von D...

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