Möglichkeit der Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer
Leitsatz
Durch § 173 Abs. 3a AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist bei Anfechtung eines Steuerbescheids hinsichtlich des gesamten
Steueranspruchs gehemmt.
Aufgrund dieser Ablaufhemmung kann der Vorbehalt der Nachprüfung nicht nach § 164 Abs. 4 AO vor der Entscheidung über einen
zulässigen Einspruch entfallen.
Für die Rechtmäßigkeit der Änderung eines Steuerbescheids nach § 164 Abs. 2 AO während des Einspruchsverfahrens ist es unerheblich,
dass das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit einer Verböserung hingewiesen hat.
Der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr ist kein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid
zur Einkommensteuer des gleichen Jahres.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAC-85124
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2008 - 2 K 3632/06 F
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