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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 21/05 EFG 2008 S. 1498 Nr. 18

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3UStG § 3 Abs. 1b S. 2UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1UStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1UStG § 10 Abs. 1 S. 3 EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 6 EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b

Unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten (sog. Handys)

unentgeltliche Wertabgabe

Dreingabe

Preisnachlass

Leitsatz

Die unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten an Kunden, die einen Mobilfunkvertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abgeschlossen haben, ist vom Vermittler des Mobilfunkvertrags als unengeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1 b S. 1 Nr. 3 UStG zu versteuern, wenn der Abgabe des Geräts keine Gegenleistung des Kunden, bzw. des Mobilfunkanbieters zugrunde liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1498 Nr. 18
UStB 2008 S. 308 Nr. 11
KAAAC-85121

Preis:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.06.2008 - 1 K 21/05

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